Notfalldatensatz

Was ist ein Notfalldatensatz?

Der Notfalldatensatz (NFD) ist eine Übersicht über notfallrelevante medizinische Informationen auf Ihrer Gesundheitskarte.

Wozu dient der Notfalldatensatz?

Der Notfalldatensatz soll einem Behandler, dem Sie als Patient unbekannt sind, die Möglichkeit geben sich mit dem Einlesen der Versichertenkarte einen ersten Überblick über Sie als Patienten zu verschaffen. Vor allem dann, wenn das Abfragen der Informationen nicht möglich ist: Sie sind bewusstlos, können sich nicht mehr mitteilen, es ist niemand dabei der Auskunft geben könnte.

Welche Daten werden gespeichert?

  1. Als erstes wird gespeichert welcher Arzt / welche Praxis den Notfalldatensatz angelegt hat. Dort werden auch die Kontaktdaten des Anlegenden gespeichert, sodass ein Behandler falls nötig weitere Informationen bekommen kann.
  2. Weiterhin wird der Name eines Angehörigen (Ehepartner, Eltern, Freund, gute Bekannte) mit Telefonnummer gespeichert, damit diese Auskunft geben können, wenn die Praxis geschlossen hat. Es ist auch möglich mehr als nur eine Person anzugeben.
  3. Weiterhin können die bei Ihnen gestellten Diagnosen sowie ein Medikamentenplan gespeichert werden. Dies kann, muss aber nicht vorgenommen werden, wenn Sie das nicht wünschen.
  4. Wenn Sie schon mal eine allergische Reaktion auf eine Substanz oder ein Medikament gezeigt haben, kann man das ebenfalls hinterlegen.
  5. Es gibt die Möglichkeit noch weitere Informationen auf der Karte zu speichern. Haben Sie zum Beispiel eine Patientenverfügung? Möchten Sie Organe spenden oder nicht? Haben Sie einen Grad der Behinderung oder ein Merkzeichen oder einen Pflegegrad?

Wer kann auf diese Daten zugreifen?

Nur Ärzte, Zahnärzte und deren Mitarbeiter sowie Angehörige anderer Heilberufe, darunter Notfallsanitäter, können in Notfallsituationen diese notfallrelevanten medizinischen Informationen einsehen.

Außerhalb von Notfallsituationen können die Notfalldaten mit Zustimmung des Versicherten zusätzlich neben den oben genannten Gruppen auch von Apothekern und psychologischen Psychotherapeuten ausgelesen werden.

Voraussetzung für die Anlage eines Notfalldatensatzes

Es gibt für Sie die Möglichkeit auf der elektronischen Gesundheitskarte / Versichertenkarte verschiedene Daten zu speichern. Voraussetzung dafür ist, dass Sie eine elektronische Gesundheitskarte / Versichertenkarte der 2. Generation besitzen.
Ob Sie so eine Karte besitzen, können Sie an folgendem Bild erkennen:

Hat Ihre Karte an der markierten Stelle auch den Vermerk „G2“ oder „G2.1“ kann auf Ihrer Karte ein Notfalldatensatz gespeichert werden.

Wo finde ich weitere Informationen zum Notfalldatensatz?